Grundsätzlich ist die Mediation ein informelles Verfahren, so dass es kein vorgeschriebenes Vorgehen gibt. Idealtypisch läuft eine Mediation in folgenden Phasen ab.

Zunächst klären wir in einem Einführungsgespräch die Bereitschaft der Beteiligten für ein Mediationsverfahren. Wir informieren die Beteiligten über den Ablauf eines Mediationsverfahrens, die Grundannahmen der Mediation und den organisatorischen Rahmen und die Kosten. Ferner benennen die Konfliktparteien die zu bearbeitenden Themen. Diese Phase der Mediation dient auch dem Kennenlernen des oder der Mediatoren. Am Ende dieser Phase unterzeichnen die Beteiligten einen Mediationsvertrag, wenn sie sich auf das Verfahren einlassen können und auch mit den Mediatoren arbeiten können.

In der zweiten Phase erhalten die Konfliktparteien die Gelegenheit, den Konflikt aus ihrer Sicht darzustellen. Die Mediatoren erarbeiten mit den Beteiligten die Gemeinsamkeiten und die Unterschiede in den Positionen.

Anschließend geht es darum, die Hintergründe und Interessen der Parteien zu den einzelnen Konfliktpunkten herauszuarbeiten. Ziel ist es, von den Positionen wegzukommen hin zu den dahinter stehenden Interessen.

Durch das fortschreitende Verstehen der Interessen des anderen Konfliktpartners können wir dann durch die Parteien Lösungsmöglichkeiten erarbeiten lassen. In dieser Phase geht es zunächst einmal darum, möglichst viele Ideen zu entwickeln, ohne diese zu bewerten. Das erfolgt dann in der anschließenden Phase. Hier einigen sich die Parteien dann auf eine gemeinsame Lösung, die im Idealfall eine Win-Win-Lösung darstellt.

Die Phasen zwei bis fünf werden für jeden Streitpunkt durchlaufen, wobei nicht verkannt wird, dass manche Streitpunkte miteinander korrelieren und daher es manchmal notwendig ist, vorher gefundene Einigungen in einem Einzelpunkt nochmals zu ändern.

Sind alle Streitpunkte in dieser Weise bearbeitet, kann die Mediation mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung zwischen den Streitbeteiligten abgeschlossen werden.

Formal läuft die Mediation in einzelnen Sitzungen ab. Wir vereinbaren mit den Parteien in der Familienmediation üblicherweise Sitzungen von jeweils einer  Zeitstunde. Die Frequenz dieser Sitzungen hängt von dem Willen der Parteien, deren finanziellen Mitteln und dem Inhalt des Konflikts ab. Die Anzahl der Sitzungen bestimmen die Konfliktparteien selbst. Hier kommt es darauf an, wie schnell eine Einigung in jedem Punkt gefunden werden kann.

In der Wirtschaftsmediation wird oft ein anderer Rahmen gewählt. Hier vereinbaren wir oft längere Sitzungen, wobei die Gefahr besteht, dass die Fronten bei zu langen Sitzungen oft wieder verhärten. In der Wirtschaftsmediation kommt es – anders als in der Familienmediation – auch gelegentlich zu Einzelgesprächen mit den Mediatoren (natürlich nur mit vorherigem Einverständnis der anderen Partei).

Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, zu der Mediation Dritte Personen hinzuzuziehen. Manchmal ist es in der Familienmediation sinnvoll, die beteiligten Kinder zu den sie betreffenden Fragen zu Wort kommen zu lassen. Im Rahmen der Wirtschaftsmediation ist es oft zielführend, die jeweils beauftragen Rechtsanwälte an den Mediationsgesprächen zu beteiligen oder den Steuerberater oder andere Sachverständige hinzuzuziehen.