Dietmar Dworschak hat hier auf seinem Blog die Internetabstinenz vieler österreichischer Anwälte kommentiert. Meine Erfahrung ist, dass diese Feststellung auch für viele deutsche Anwälte gilt. Ich staune immer wieder, wie viele Kanzleien keine eigene Homepage im Internet haben oder allenfalls in irgendeiner Anwalts-Suchmaschine eine kurze Visitenkarte.

Ich denke, das ist für heutige Zeiten in der Tat zu wenig Marketing. Die frühere Hauptwerbeschiene der Rechtsanwälte, die gelben Seiten im Telefonbuch, wird immer weniger genutzt. Wer schaut heute noch ins Telefonbuch? Die meisten potenziellen Mandanten gehen zur Google-Suchmaschine und suchen dort nach einem Anwalt.

Es reicht daher auch nicht, irgendeine selbst zusammengebastelte Homepage ins Netz zu stellen. Die Kompetenz des Anwalts wird von den möglichen Mandanten auch nach den Inhalten und Mehrwert der Internet-Repräsentanz des Anwalts beurteilt. Auch sollte man überlegen, mit welchen Meta-Tags die Suchmaschinen gefüttert werden, damit die Kanzlei auch in den Suchergebnissen bei den gewünschten Rechtsgebieten auftaucht.

Ebenso wirkt es wenig professionell, wenn die E-Mail-Adresse erkennbar zu einem kostenlosen Mailanbieter gehört.

Das sind alles Kriterien, nach denen die Mandanten heute Kanzleien beurteilen. Wer auf dem immer härter umkämpften Markt der Rechtsberatung noch bestehen will, sollte sich darüber schnellstens Gedanken machen (wenn er es denn bisher noch nicht getan hat).  Zumal man sich für den Preis von Anzeigen in den diversen Telefonbüchern nun wirklich schon eine anständige Web-Repräsentanz erstellen lassen kann.