…ist die Mediation als wirkliche Handlungsalternative bei den meisten Rechtsanwälten und auch bei den meisten Richtern. Eine Schwalbe (sprich das Mediationsgesetz) macht noch keinen Sommer. Das war auch nicht zu erwarten, auch wenn manche Kommentare das anders gesehen haben.

Der Begriff der Mediation dürfte durch das Gesetz und die damit einhergehende Berichterstattung bekannter geworden sein. Ich bin mal gespannt auf die nächsten Untersuchungen zu diesem Thema. Im Handlungsrepertoire derjenigen, die sich professionell mit Konflikten beschäftigen, das sind eben Richter und Rechtsanwälte, ist Mediation aber noch nicht enthalten. Hier müssen die Mediatoren auch in Zukunft dafür sorgen, dass diese Art der (wirklichen) Konfliktlösung mehr ins Bewusstsein der Beteiligten rückt.

Hierbei gilt es auch die vielfältigen Vorbehalte der Juristen gegen Mediation zu berücksichtigen. Nein, Vergleichsverhandlungen sind nicht dasselbe wie Mediation! Bei Gericht schon gar nicht! Mediation berücksichtigt eben nicht nur die erhobenen Ansprüche sondern gründet tiefer und fragt nach den wirklichen Interessen der Parteien.

Auch sollten sich die Mediatoren fragen, ob es nicht möglich ist (und das ist es), in stärkeren Maße auch die Synergien hervorzuheben, die durch ein Mediationsverfahren bei Anwälten und Mediatoren entstehen können. Hierfür müssen beide Seiten (ja liebe Mediatorenkollegen, auch wir) Vorbehalte gegen die jeweilige andere Seite abbauen. Jeder Mediator sollte sich daher überlegen, wie er die (in vielen Fällen ohnehin unentbehrlichen Beratungsanwälte) direkt und konstruktiv in das Mediationsverfahren einbinden kann. Das ist vor allem in den angelsächsischen Mediatorenkreisen durchaus normal. Aber auch die Rechtsanwälte sollten sich überlegen, ob und wie sie das Angebotsspektrum ihrer Kanzlei durch Zusammenarbeit mit Mediatoren erweitern kann, ohne das eigene Einkommen zu gefährden.

Erst wenn wir hier angekommen sind, wird Mediation auch im Bewusstsein der rechtsuchenden Klienten Einzug halten.