Da ich gerade (als Kassenpatient) in einem Mehrbettzimmer im Krankenhaus liege, habe ich es am eigenen Leib erfahren: Die ärztliche Schweigepflicht endet offenbar spätestens bei der Visite.

Gemäß § 203 StGB ist der Arzt zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht bezieht sich natürlich auch auf die Mitpatienten, die ein Krankenhauszimmer teilen. Gleichwohl werden während der Visite die Krankendaten, Diagnosen, die weitere Therapie und die voraussichtliche Dauer des Krankenhausaufenthalts lauthals verkündet, teilweise den jungen Arztkollegen noch ausführlich dargelegt einschließlich der Vorerkrankungen. Immerhin schickt man die Besucher aus dem Zimmer.

Gerade die Ärzte – die sonst immer die Hosen gestrichen voll haben bei Fragen der Schweigepflicht – haben hierbei keinerlei Hemmungen. Wahrscheinlich scheint die Problematik hinsichtlich Schweigepflicht und Datenschutz überhaupt nicht bewusst zu sein. Wenn Angehörige anrufen, wird ihnen lang und breit erklärt, warum man keine Auskunft erteilen kann. ei der Visite spielt das keine Rolle.

Ein Rechtfertigungsgrund für dieses Verhalten ist nicht ersichtlich. Das Schweigen des Patienten zu den Ausführungen bei der Visite kann auch nicht als konkludente Einwilligung gewertet werden. Dem Patienten bleibt ja nichts anderes übrig und gefragt, ob er damit einverstanden ist, dass der Mitpatient im Zimmer alles mithört, wird ja schon gar nicht.

Also müsste ich eigentlich Strafanzeige wegen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht stellen oder die Ärztekammern müssten sich einmal dieser Problematik widmen und die Krankenhausärzte ein wenig sensibilisieren.