Ich hatte hier bereits darauf hingewiesen, dass das Schlichtungsverfahren für Stuttgart 21 keine Mediation war. Genau das rächt sich jetzt. Ein Schlichterspruch führt eben zu nicht mehr Akzeptanz des Ergebnisses bei den Beteiligten als bei einem Urteil im Gerichtsverfahren. Das besondere an einer Mediation ist eben, dass die Beteiligten die Lösung des Konflikts selbst erarbeiten. In einem Gerichtsverfahren oder Schlichtungsverfahren gibt es eben ein von einem Dritten (Richter oder Schlichter) ersonnenes Ergebnis (Urteil oder Schlichtungsspruch). Da gibt es für die Beteiligten eben nur das „friss oder stirb“ oder das Berufungsverfahren. Eine Mediation hat nur dann ein Ergebnis, wenn die Beteiligten einen Konsens (im Idealfall) oder einen Kompromiss (im schlechteren Fall) gefunden haben.

Bezogen auf Stuttgart 21 bleibt der Verdacht, dass das ganze Schlichtungsverfahren in der Tat nur dazu diente, „die Ohnmächtigen mit dem harten Faktum ihrer feststehenden Niederlage zu versöhnen“ (Süddeutsche Zeitung vom 3.12.2010).

Eine Mediation zum Thema Stuttgart 21 hätte ohnehin nur Sinn gehabt, wenn das Verfahren ergebnisoffen durchgeführt worden wäre. Dazu hätte gehört, dass am Anfang geklärt worden wäre, welcher Spielraum den Beteiligten überhaupt eingeräumt wird. das ist im Schlichtungsverfahren mit Heiner Geißler wurde das – soweit ich es verfolgen konnte – nie thematisiert. Allein aus diesem Grund war von Anfang an der begründete Verdacht nicht zu widerlegen, dass das Verfahren in der Tat nur der Abkühlung der aufgeheizten Emotionen dienen sollte.

Außerdem wären in einem Mediationsverfahren zunächst die hinter den Positionen stehenden Ziele und Interessen geklärt worden. Dann hätte man sich möglicherweise auf gemeinsame Ziele einigen können bzw. Ziele und Interessend er Projektgegner in die Planung integrieren können. Ein Konsens wäre nur möglich gewesen, wenn man sich auf gemeinsame Ziele hätte einigenkönnen und einen Konsens über die Mittel und Wege zur Verwirklichung dieser Ziele herausgearbeitet hätte. Bekanntlich ist ein Konsens nur möglich, wenn es sich nicht um einen Zielkonflikt handelt sondern um einen Mittelkonflikt.

Hätte man diesen Versuch unternommen, gäbe es jetzt keine drohende Auseinandersetzung mehr oder aber es wäre von vorherein klar gewesen (bei einem Scheitern der Mediation), dass eine Einigung auf konsensualem Weg nicht möglich ist und man hätte die Entscheidung einer übergeordneten Instanz (sei es ein Volksentscheid oder aber eine gerichtliche Entscheidung oder auch eine politische Entscheidung der dazu berufenen Gremien und Instanzen) überlassen müssen mit der Gefahr, dass eine Seite diese Entscheidung letztlich nicht akzeptieren (kann).