In den letzten Tagen wurde die Meldung verbreitet, dass die Justizminsterin in Mecklenburg-Vorpommern Mediation (an den Gerichten) ausbauen wolle. Die Pressemeldung des Justizministeriums lautet wie folgt:

Bald 90 Richter zu Mediatoren in Mecklenburg-Vorpommern ausgebildet
Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner: „Mediatoren sind eine wichtige Stütze der Rechtspflege, da nicht jeder Streit mit einem Gerichtsurteil beendet werden muss“
Nr. 87/14-16.10.2014-JM-Justizministerium

Im ersten Halbjahr 2014 wurde in mehr als 180 Verfahren einer Mediation zugestimmt. Die Erfolgsquote lag bei 59 Prozent. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres ist in gut 160 Fällen einer Mediation zugestimmt worden. Davon waren rund 54 Prozent erfolgreich. Gemessen an der Gesamtzahl aller Verfahren, die an den Gerichten in Mecklenburg-Vorpommern jährlich zur Mediation vorgeschlagen werden, geht gut ein Viertel erfolgreich zu Ende. Gut sieben von zehn Mediationen wurden im Landgerichtsbezirk Rostock geführt.

Rund 70 Richterinnen und Richter an allen Landgerichten, dem Oberlandesgericht sowie in der Fachgerichtsbarkeit sind zu Mediatoren ausgebildet. Sie wenden als Güterichter Methoden der Konfliktbeilegung an, einschließlich der Mediation. Weitere 20 Richterinnen und Richter werden ebenfalls zu Mediatoren ausgebildet. Künftig können wir die Amtsgerichte mit einbeziehen und den Güterichtereinsatz an den Fachgerichten verstärken.

Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner sieht in der Mediation nach wie vor ein wirksames Instrument für ein gutes Miteinander. „Es gibt so viele Verfahren, in denen eine Lösung auf der Hand liegt, aber von keiner der beiden Streitparteien gesehen wird. Unsere professionellen Mediatoren sind in den Streitigkeiten wertvoll, denn am Ende sind alle Seiten mit dem Ergebnis zufrieden. Diese Zufriedenheit kann ein Urteil meistens nicht erreichen. Ich ermuntere sowohl die Gerichte als auch die Streitparteien, stets die Möglichkeit einer Mediation in Betracht zu ziehen“, sagte Staatssekretärin Gärtner zum Mediationstag der IHK zu Rostock.

Offenbar ist es in Meck-Pomm noch nicht angekommen, dass die gerichtsinterne Mediation durch das Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung abgeschafft wurde. Statt dessen wurde der Güterichter eingeführt (§ 278 Abs. 5 ZPO). Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen (so der Gessetzestext). Aber er ist eben kein Mediator und es wird auch kein Verfahren an einen gerichtsinternen Mediator verwiesen. Dies ergibt sich eindeutig aus der Übergangsvorschrift zum Mediationsgesetz (§ ) Abs. 1 MediationsG):

Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.

Er darf Mediation als Methode anwenden, ist aber kein Mediator. Scheinbar ist es (nicht nur für das Justizministerium in Mecklenburg-Vorpommern) schwierig, eine eindeutige Gesetzeslage zur Kenntnis zu nehmen. Dies gilt um so mehr, als es auch in Mecklenburg-Vorpommern mehr als genügend gut ausgebildete Mediatorinnen und Mediatoren gibt, die bereit sind, Fälle zu übernehmen. Statt dessen bietet die dortige Justiz Güterichterverfahren als Mediation für lau an. Man schwimmt ja im Geld, kann sich die Ausbildung von Richtern in Mediation leisten und auch die Arbeitszeit der Güterichter entbehren, nur damit man sich damit brüsten kann, wie modern doch die Justiz in Meckpomm ist. Sicherlich wird niemand darauf hingewiesen, dass es außergerichtlich Mediatoren gibt. All das ist klar rechtswidrig. Aber als Justizministerin fühlt man sich wohl dem geltenden Recht nicht unterworfen?