noun mediation 336809 e21600

Das Mediationsgesetz und die Ausbildungsverordnung für zertifizierte Mediatoren (ZMediatAusbV) haben den zertifizierten Mediator geschaffen. Mediatorinnen oder ein Mediatoren, die sich als „zertifizierte Mediatoren“ bezeichnen wollen, müssen eine Ausbildung mit Erfolg abgeschlossen haben, die den Anforderungen der ZMediatAusbV entspricht. Diese Verordnung setzt 120 Stunden Präsenzausbildung zu den in der Verordnung vorgegebenen Themen voraus. Der Nachweis der Praxis wird durch entsprechende Einzelsupervisionen geführt.

Im Zweifelsind Sie bei zertifizierten Mediator(in)en daher besser aufgehoben. Letztlich entscheidend ist aber auch die Persönlichkeit der/des Mediator(in) sowie die Chemie zwischen Ihnen und der/dem Mediator(in),

 

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